Ab aufs Wasser
Das Befahren des Ginsheimer Altrheins von der Einmünung des Schwarzbachs (Altrhein-km 1,5) bis zum Steindamm bei Gut Hohenau (Altrhein-km 5,35) ist in der Zeit vom 15. April bis 15. Juni eines jeden Jahres für alle Fahrzeuge verboten. In der Zeit vom 16. Juni bis 14. April dürfen Kleinfahrzeuge ohne eigene Triebkraft die Fahrrinne der genannten Strecke befahren. Das Einfahren in die vor den Ufern liegenden Schilf- und Weidengürtel sowie das Anlanden an den Altrheinufern ist nicht gestattet.
Veranstaltungsort
Wolzensee
14712 Rathenow, Brandenburg
Weitere Information
N 52° 35.518 E 012° 22.200
Allgemeine Angaben
Organisator
Alixander77